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   BGH, 19.06.1979 - VI ZR 250/77   

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https://dejure.org/1979,2689
BGH, 19.06.1979 - VI ZR 250/77 (https://dejure.org/1979,2689)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1979 - VI ZR 250/77 (https://dejure.org/1979,2689)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1979 - VI ZR 250/77 (https://dejure.org/1979,2689)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachtfahrt - Mitfahrer - Kfz-Nachtfahrt - Übermüdung des Fahrers - Aufwendungsersatz wegen Verletzungen auf Grund eines Verkehrsunfalls - Vorliegen eines Mitverschuldenanteils - Tatrichterliche Würdigung einer Zeugenaussage

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 254

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 254
    Mitverschulden des Beifahrers bei einem Unfall aufgrund Übermüdung des Fahrers

Papierfundstellen

  • VersR 1979, 938
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.02.1966 - VI ZR 263/64

    Schadensersatzpflicht aus unerlaubter Handlung - Mitverschulden des Verletzten -

    Auszug aus BGH, 19.06.1979 - VI ZR 250/77
    Grundsätzlich trägt der Fahrer allein die Verantwortung für die ordnungsgemäße Führung des Kraftfahrzeugs (Senatsurteil vom 15. Februar 1966 - VI ZR 263/64 = VersR 1966, 565, 567).

    Ihm hat der Senat nur ausnahmsweise, nämlich wenn der Mitfahrer aus der Fahrweise die eigene Gefährdung erkennen kann, zugemutet, daß er seine Bedenken zu erkennen gibt (Senatsurteil vom 15. Februar 1966, a.a.O. m.w.Nachw.), Der Verletzte hätte deshalb eingreifen müssen, wenn er erkannt hätte oder hätte bemerken können, daß der Fahrer einschläft.

  • BGH, 27.06.1961 - VI ZR 205/60

    unbeschrankter Bahnübergang - § 1 HPflG, §§ 846, 254 BGB; § 1359, § 426 BGB,

    Auszug aus BGH, 19.06.1979 - VI ZR 250/77
    Der Fahrgast braucht sich nicht ohne Anlaß darum zu kümmern, ob der Fahrer den jeweiligen Anforderungen der Verkehrslage ausreichend Rechnung trägt (BGHZ 35, 317, 320) [BGH 27.06.1961 - VI ZR 205/60].
  • BGH, 21.04.1970 - VI ZR 13/69

    Begriff der absoluten Fahruntüchtigkeit; Bemessung des Schmerzensgeldes

    Auszug aus BGH, 19.06.1979 - VI ZR 250/77
    Allein die Kenntnis davon, daß der Fahrer alkoholische Getränke zu sich genommen hatte, begründet gegenüber dem Verletzten noch keinen Mitverschuldensvorwurf (Senatsurteil vom 21. April 1970 - VI ZR 13/69 = VersR 1970, 624).
  • BGH, 09.02.1971 - VI ZR 151/69

    Beleuchtung - Anhänger - Parken - Nachtzeit - Eigenverschulden -

    Auszug aus BGH, 19.06.1979 - VI ZR 250/77
    Dem Insassen eines Kraftfahrzeugs ist daraus, daß er sich dem Fahrer anvertraut, nur dann ein Vorwurf nach § 254 BGB zu machen, wenn sich ihm bei zumutbarer Aufmerksamkeit aus den für ihn erkennbaren Gesamtumständen begründete Zweifel an der Fahrtüchtigkeit des Fahrers aufdrängen mußten (Senatsurteil vom 9. Februar 1971 - VI ZR 151/69 = VersR 1971, 473, 474 m.w.Nachw.).
  • BGH, 10.07.1979 - VI ZR 223/78

    Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz eines Schadens aus einem Verkehrsunfall

    Der Kläger müßte sich vielmehr ein Mitverschulden nur dann entgegenhalten lassen, wenn die Beklagten vorbringen und nachweisen könnten, daß er die Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit des Erstbeklagten hätte erkennen oder sich ihm aus den Gesamtumständen insoweit zumindest begründete Zweifel hätten aufdrängen müssen (vgl. Senatsurteile vom 7. Juli 1964 - VI ZR 118/63 = VersR 1964, 1047, 1048; vom 15. Februar 1966 - VI ZR 263/64 = VersR 1966, 565, 566; vom 15. April 1966 - VI ZR 246/64 = VersR 1966, 693; vom 20. Dezember 1966 - VI ZR 80/65 = VersR 1967, 288; vom 4. Juli 1967 - VI ZR 38/66 = VersR 1967, 974; vom 28. November 1967 - VI ZR 97/66 = VersR 1968, 197, 198; vom 9. Februar 1971 - VI ZR 151/69 = VersR 1971, 473, 474; zuletzt wieder Urt. vom 19. Juni 1979 - VI ZR 250/77 - demnächst in VersR).
  • OLG Naumburg, 25.10.2006 - 6 U 111/06

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Dem Insassen eines von einem alkoholisierten Fahrer geführten Kraftfahrzeuges ist nur dann ein Vorwurf zu machen, wenn sich ihm bei zumutbarer Aufmerksamkeit aus den für ihn erkennbaren Gesamtumständen begründete Zweifel an der Fahrtüchtigkeit des Fahrers aufdrängen mussten, sodass ein in angemessener Weise auf seine Sicherheit bedachter Fahrgast verständigerweise von der Mitfahrt Abstand genommen hätte (BGH VersR 71, 473, 474; BGH VRS 57, 161 ; OLG Frankfurt/Main NJW-RR 1987, 91).

    Allein die Kenntnis von einem vorangegangenen Alkoholgenuss des Fahrers ist demgegenüber nicht ausreichend (BGH VRS 57, 161 ; OLG Frankfurt/Main NJW-RR 1987, 91, 92).

  • OLG Frankfurt, 21.06.1989 - 7 U 190/88

    Grobes Verschulden bei Fahren mit Abblendlicht auf der Bundesautobahn

    Die Klägerin hatte auch keine Veranlassung, mit einer Ermüdung des Beklagten zu rechnen, da dieser unstreitig keinen Alkohol zu sich genommen hatte und keine Müdigkeitserscheinungen zeigte (vgl. etwa BGH VersR 79, 938 f. [BGH 19.06.1979 - VI ZR 250/77] ).
  • BGH, 29.03.1988 - VI ZR 311/87

    Eintrittspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers beim Einsatz eines Kranwagens

    Entscheidend ist, ob der vom Kläger Beauftragte als zuverlässig gelten konnte (vgl. Senatsurteil vom 9. März 1982 - VI ZR 220/80 - VersR 1982, 595, 596) bzw. daß der Auftraggeber sonst die Gefährdung seiner Rechtsgüter erkennen kann (Senatsurteil vom 9. Juni 1979 - VI ZR 250/77 - VersR 1979, 938, 939).
  • OLG Saarbrücken, 28.08.2001 - 4 U 90/01

    Mitverschulden des Beifahrers bei Alkoholisierung des Fahrers

    Ob dies der Fall war, hängt von den Gesamtumständen, insbesondere davon ab, ob und in welchem Umfange der Fahrer in Gegenwart des Mitfahrers alkoholische Getränke zu sich genommen hat bzw. ob bei dem Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen aufgetreten sind, die auf eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit schließen ließen und die dem Mitfahrer hätten auffallen müssen (BGH NJW 1988, 2365, 2366 li. Sp.; BGH VersR 1979, 938, 939 li. Sp.; OLG Hamm, r + s 1997, 497 re. Sp. m.w.N.; OLG Saarbrücken, Urteile v. 14.05.1993, Az. 3 U 110/92, und vom 07.06.1996, Az. 3 U 117/95 - 20 - Geigel/Rixecker, Der Haftpflichtprozess, 22. Aufl., Kap. 3, Rdnr. 75 m.w.N.; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, Großkommentar, 3. Auflage 1997, § 9 StVG, Rdnr. 35).
  • OLG Hamm, 03.03.1998 - 27 U 185/97

    Haftungsverteilung bei Verletzung des Beifahrers infolge Alkoholisierung des

    Normale Müdigkeit in der Nacht kombiniert mit leichtem Alkoholgenuß bietet keinen Anlaß zu Zweifeln an der Fahrtüchtigkeit (BGH VersR 1979, 938, 939).
  • OLG München, 20.09.1988 - 5 U 3126/87

    Mitfahrt; Alkoholeinfluß; Mitverschulden; Mitverschuldensanrechnung;

    Grundsätzlich trägt der Fahrer allein die Verantwortung für die ordnungsgemäße Führung des Kraftfahrzeugs; der Fahrgast braucht sich nicht ohne Anlaß darum zu kümmern, ob der Fahrer den jeweiligen Anforderungen der Verkehrslage ausreichend Rechnung trägt (BGH VersR 1979, 938 /939; 1966, 565/567; 1965, 688; 1961, 918/919).
  • OLG Hamm, 27.01.1997 - 6 U 172/96

    Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld; Umfang des Schadensersatzes i.R. eines

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  • OLG Oldenburg, 23.12.1987 - 3 U 209/87

    Schmerzensgeld; Beckentrümmerbruch; Hirnkontusion; Nierenkontusion ; Hintere

    Ein die Ersatzansprüche des Klägers minderndes Verschulden liegt darin, dass für ihn eine alkoholbedingte Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit des Beklagten zu 1) zumindest erkennbar war, weil sich ihm bei zumutbarer Aufmerksamkeit aus den für ihn bekannten Gesamtumständen begründete Zweifel an der Fahrtüchtigkeit des Beklagten zu 1) hätten aufdrängen müssen (vgl. z.B. BGH vom 19. Juni 1979, VersR 1979, 938 ).
  • OLG Hamm, 17.01.1997 - 6 U 172/96
    Maßgeblich ist vielmehr, ob und in welchem Umfang der Fahrer in Gegenwart des Mitfahrers alkoholbedingte Getränke zu sich genommen hat oder welche Ausfälle er im Beisein des Beifahrers gezeigt hat, die auf eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit schließen ließen (vgl. BGH NJW 88, 2365, 2366; VersR 79, 938, 939; ferner KG VRS 76, 100, 102; OLG Zweibrücken VRS 84, 177, 178; OLG Frankfurt VersR 87, 1142, 1143).
  • OLG Frankfurt, 01.07.1986 - 8 U 106/85

    Beifahrer; Mitverschuldungsanrechnung; Alkoholbedingt fahruntüchtiger Fahrer;

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